Sind Kinderärzte, -innen bei Verdacht auf eine gesundheitschädigende Ernährungsweise nicht verpflichtet, entsprechend klärende Untersuchungen anzuordnen?
(Z. B. bei extensivem Süßigkeitsverzehr - Blutuntersuchung usw. ?)
Samstag, 13. April 2013
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen